Konsularischer Service
Das jüngste schwere Erdbeben mit einer Stärke von 8,8 hat gezeigt, wie wichtig die Krisenvorsorge ist. Hier finden Sie wichtige Informationen und Links.
Krisenvorsorge
Jeder deutsche Staatsangehörige, der – auch nur vorübergehend – im Ausland lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Alle Angaben erfolgen auf freiwilliger Basis und werden vertraulich behandelt. Das Auswärtige Amt rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit die Auslandsvertretungen - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit deutschen Staatsbürgern schnell Verbindung aufnehmen können. Wie das schwere Erdbeben in Chile vom 27. Februar 2010 gezeigt hat, konnten viele der im Haupterdbebengebiet lebenden Deutschen aufgrund ihrer Eintragung von der Deutschen Botschaft in Santiago kontaktiert werden.
Eintragung in die Krisenvorsorgeliste
Staatsangehörigkeit, Pässe und Reiseausweise
Personenstandsangelegenheiten
Rente, Wiedergutmachung und Sozialhilfe
Die Informationen zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei der Botschaft Santiago de Chile finden Sie auf unserer spanischsprachigen Internetseite:
Visabestimmu...
Visabestimmungen
Reisen und Leben in Chile
Sonstiges